FAQ
Wer kann Meldungen abgeben? Was sollte gemeldet werden?
Unser Hinweisgebersystem steht jedem offen, nicht nur den Beschäftigten von SHWire.
Sie können tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften (darunter insbesondere diejenigen des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) sowie unsere Verhaltensgrundsätze melden, solange Sie dies in gutem Glauben tun.
Von wem werden die Meldungen entgegengenommen und bearbeitet? Wie sieht das Verfahren zur Untersuchung von Meldungen aus?
Meldungen werden von der durch uns beauftragten Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover („Schindhelm“), unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (insbesondere Vertraulichkeit und Schutz des Hinweisgebers) bearbeitet. Schindhelm führt zunächst eigenständig eine Plausibilisierung der gemeldeten Hinweise durch (abhängig von den gemeldeten Umständen und unter der Voraussetzung, dass die Meldung ausreichende Informationen enthält). Bei Bedarf kann Schindhelm die Unterstützung von Unternehmensabteilungen, wie zum Beispiel der Rechts-/Compliance-Abteilung oder der Personalabteilung, bzw. weiterer externer Berater anfordern.
Wie gebe ich eine Meldung ab?
- Um eine Meldung abzugeben, klicken Sie zunächst den Button „neuen Hinweis abgeben“ unten auf der Einführungsseite unserer Online-Plattform an.
- Wählen Sie den Schwerpunkt Ihrer Meldung (z.B. Korruption, Verstöße gegen Bestimmungen des Umweltschutzes, Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens etc.) oder „Allgemeiner Hinweis“ aus.
- Schildern Sie das Anliegen Ihrer Meldung und beantworten Sie einige Fragen, um Schindhelm eine zielgerichtete Untersuchung des Falls zu ermöglichen. Sie können auch Dokumente hochladen.
- Geben Sie dann die Meldung ab, indem Sie den Button „Hinweis einreichen“ betätigen. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung der Abgabe Ihrer Meldung.
- Mit der Bestätigung der Abgabe Ihrer Meldung werden Ihnen auch ein Link und ein Passwort angezeigt, über die Sie zu Ihrem geschützten Postkasten gelangen. Laden Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Postkasten herunter oder speichern Sie diese. Über Ihren Postkasten erhalten Sie Informationen zum Fortgang der Meldung und können mit dem Bearbeiter Ihrer Meldung kommunizieren. Ihre Identität müssen Sie dabei nicht preisgeben.
Kann ich eine Meldung anonym abschicken?
Ja, das ist möglich. Auch wenn wir Sie ermutigen, Ihren Namen anzugeben, um die Bearbeitung des Falls zu erleichtern, ist eine solche Angabe vollständig freiwillig. Während der Kommunikation über Ihren geschützten Postkasten können Sie auf Wunsch anonym bleiben. Während des gesamten Meldeverfahrens werden Sie zu keinem Zeitpunkt gebeten, Ihren Namen oder Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Wie rufe ich meinen Postkasten auf?
Wie rufe ich meinen Postkasten auf?
Nach der Abgabe der Meldung erhalten Sie einen Link mit einem für Sie generierten Passwort. Mit dem Link und dem Passwort erhalten Sie Zugang zu Ihrem geschützten Postkasten.
Ihre Login-Daten sind nur Ihnen bekannt. Sie werden nicht um die Angabe Ihres Namens oder Ihrer E-Mail-Adresse gebeten. Daher können Sie Ihr Passwort nicht zurücksetzen, wenn Sie dieses oder den konkreten Link verlieren! Sofern Sie Ihre Login-Daten verlieren, geben Sie bitte erneut eine Meldung ab, um einen neuen Postkasten einzurichten. Wenn möglich, geben Sie bitte das Datum Ihrer ursprünglichen Meldung an. Da es sich um einen neuen Postkasten handelt, wird Ihnen der Inhalt Ihrer ursprünglichen Meldung nicht angezeigt.
Sie können Ihren Postkasten jederzeit einsehen, indem Sie diesen mittels des Links und Ihres Passwortes aufrufen.
Sie können Ihren Postkasten jederzeit einsehen, indem Sie diesen mittels des Links und Ihres Passwortes aufrufen.
Auf welchem Weg erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Meldung?
Rückmeldungen zu Ihrer Meldung erhalten Sie über Ihren geschützten Postkasten. Dieser Postkasten ermöglicht Ihnen eine sichere und vertrauliche Kommunikation mit dem Bearbeiter Ihrer Meldung. Gegebenenfalls wird man Sie um weitere Informationen bitten bzw. Sie über den Fortgang der Untersuchung auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus werden Ihnen die abschließenden Ergebnisse mitgeteilt.
All das ist möglich, ohne dass Sie jemals Ihre Identität angeben müssen. Der Bearbeiter Ihrer Meldung erhält nur die Informationen, die Sie mitteilen wollen.
Abhängig von den gemeldeten Umständen und unter der Voraussetzung, dass die Meldung ausreichende Informationen enthält, wird Schindhelm die Meldung bearbeiten und mit den maßgeblichen Personen im Unternehmen in Kontakt treten, um die Stichhaltigkeit und Dringlichkeit der Situation zu beurteilen.